Fliegerclub Eichstätt e.V.

 

"Legales" Fliegen

Die von Piloten einzuhaltenden Vorschriften werden immer unüberschaubarer, vor allem seit Einführung des JAR-FCL-Lizenzwesens im Jahre 2003. Welche Voraussetzungen muss ein Pilot erfüllen, damit er vom rechtlichen Aspekt her gesehen überhaupt legal fliegt? Wie viele Stunden müssen innerhalb welchen Zeitraumes geflogen sein? Wie oft muss ein Übungsflug mit einem Fluglehrer durchgeführt werden? Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Voraussetzungen, die ein Pilot zu jedem Zeitpunkt des Fliegens erfüllen muss. (entnommen aus "Luftsport" 5/2006)

Checkliste eines Piloten vor jedem Flug
  Nationale Lizenz
§§ 1-4 LuftPersV - PPL-N,
§§ 36-41 LuftPersV - Segelfluglizenz
§§ 42-45 LuftPersV - Luftsportgeräteführerlizenz
JAR-FCL Lizenz - PPL(A)
oder ICAO Lizenz
(§ 135 Abs 2 LUftPersV)
Generelle Voraussetzungen Gültiges Tauglichkeitszeugnis
• Gültige Lizenz (Feld IX in der Lizenz)
•  Körperlich fit (u.a. gemäß JAR-FCL 3.040/3.115)
Mitzuführende Dokumente des Piloten • Tauglichkeitszeugnis
•  Lizenz
•  Flugbuch
Personalausweis oder Reisepass
Segelflugzeug Innerhalb der letzten 24 Monate:
25 Starts auf Segelflugzeugen
davon 5 Starts in der ausgeübten Startart

Bei F-Schlepp an einer Schwerpunktkupplung:
5 F-Schlepps in den letzten 6 Monaten
 
Reisemotorsegler (TMG) Innerhalb der letzten 24 Monate:
12 Stunden auf SEP, TMG oder UL
12 Starts/Landungen
1 Übungsflug (60 Min.) mit Fluglehrer auf TMG
oder eine Befähigungsüberprüfung auf SEP oder
TMG (Segelfluglizenz) bzw. nur TMG (PPL-N)
Die Gültigkeit der Klassenberechtigung ergibt sich aus dem in der Lizenz eingetragenen Ablaufdatum für die Klassenberechtigung TMG.
Motorflugzeug (SEP) Innerhalb der letzten 24 Monate:
12 Stunden auf SEP, TMG oder UL
12 Starts/Landungen
1 Übungsflug (60 Min.) mit Fluglehrer auf SEP
oder eine Befähigungsüberprüfung auf SEP
Die Gültigkeit der Klassenberechtigung ergibt sich aus dem in der Lizenz eingetragenen Ablaufdatum für die Klassenberechtigung SEP.
Aerodynamisches Ultraleicht (UL) Innerhalb der letzten 24 Monate:
12 Stunden auf SEP, TMG oder UL
12 Starts/Landungen
1 Übungsflug (60 Min.) mit Fluglehrer auf UL
oder eine Befähigungsüberprüfung auf
SEP, TMG oder UL
 
Schleppflug 5 Schleppflüge in den letzten 12 Monaten
Mitnahme von Passagieren 3 Starts/Landungen innerhalb der letzten 90 Tage.
Bei Nacht: davon 2 Starts/Landungen bei Nacht
3 Starts/Landungen als steuern­der Pilot in den letzten 90 Tagen.
Bei Nacht: davon 1 Start/Lan­dung bei Nacht
Passagiermitnahme bei Kunstflug 50 Kunstflüge im Alleinflug, davon 3 Kunstflüge innerhalb der letzten 90 Tage