Fliegerclub Eichstätt e.V.

 

Segelflugausbildung

Windenstart
Eine ASK 8 beim Windenstart
  Eine Reihe ehrenamtlicher Fluglehrer ermöglicht es unseren Jugendlichen und Junggebliebenen, das Segelfliegen zu erlernen. Die optimale Ausbildung zum sicheren Piloten erfolgt durch die umfassende Schulung in Theorie und Praxis. Dazu steht ein großer, fortschrittlicher Flugzeugpark bereit. Über eine intensive Jugendbetreuung wurde eine Mitgliederstruktur geschaffen, in der sich alle Altersgruppen wohl fühlen. Durch Talentförderung wird erreicht, dass Mitglieder unseres Fliegerclubs auch bei Meisterschaften auf Landes- und Bundesebene Spitzenplätze erreichen.

Voraussetzungen:

Mindestalter (bei Beginn der Ausbildung): 14 Jahre

Flugtauglichkeit:
Zunächst muss man flugtauglich sein. Dies stellt ein Fliegerarzt fest. Dabei gilt, wer ein Auto von seinen gesundheitlichen Voraussetzungen her lenken darf, dem wird auch gestattet, privat ein Luftfahrzeug bewegen. Sogar Behinderte dürfen mit Auflagen verbunden verantwortlich Luftfahrzeuge in privater Absicht (zum Freizeitvergnügen) führen.

Ausbildungsnachweis
Ausbildungsnachweis
  Genauere Aussagen kann eine Fliegerärztliche Untersuchungsstelle (auch Fliegerarzt genannt) machen. Grundsätzlich gibt es drei Tauglichkeitsklassen mit den Bezeichnungen 1, 2 und 3. Für den Privatpiloten ist die Tauglichkeitsklasse 3 erforderlich.

Ablauf:
Die Segelflugausbildung umfasst die gesamte Ausbildung vom ersten Segelflugstart bis zur unmittelbaren Vorbereitung der Prüfung. Ziel ist der Erwerb der Segelfluglizenz (GPL = Glider Pilot License - Privat-Piloten-Lizenz Segelflug) mit den Startarten Windenschlepp und/oder Flugzeugschlepp nach den europäischen Ausbildungsrichtlinien (JAR-FCL).

Die Segelflugausbildung dauert bei uns in der Regel zwischen anderthalb und drei Jahre, je nach Engagement des Flugschülers. Um jedoch eine gewisse Kontinuität in der Ausbildung zu gewährleisten, ist es ratsam, während dieser Ausbildungszeit möglichst häufig und regelmäßig am Flugbetrieb teilzunehmen.
Nach Abgabe notwendiger Unterlagen an den Verein kann sofort mit der Ausbildung begonnen werden.
Diese gliedert sich in folgende Teilabschnitte:

Erster Ausbildungsabschnitt:
Vom Fußgänger zum ersten Alleinflug

Nach einer ersten Bodeneinweisung mit einigen Hinweisen, die jeder Teilnehmer am Flugbetrieb kennen muss, beginnt die fliegerische Ausbildung mit den ersten Schulstarts auf einem zweisitzigen Flugzeug (Doppelsitzer genannt) mit einem erfahrenen Segelfluglehrer. Die ersten Starts dienen dabei dem vertraut machen mit dem Element "Luft", dem Bedienen der Ruder und den daraus resultierende Bewegungen des Flugzeuges um seine Achsen, sowie der Orientierung in der Flugplatznähe aus der Vogelperspektive.   Logo C
Ausbildungsflug
Fertig zum Start
  Wird der Geradeaus- und Kurvenflug beherrscht, werden in rascher Folge die Steuertechniken beim Windenstart, die Höheneinteilung beim Landeanflug und die sanfte Landung erlernt. Gelingen die Flugübungen mit einer konstanten Sicherheit, überprüft dieses noch einmal ein zweiter Fluglehrer. Sollte auch er sein Einverständnis geben, folgen die wohl aufregendsten Momente im Leben eines Fliegers, die ersten 3 Alleinflüge. Die Alleinflüge erfolgen auf dem gleichen Doppelsitzer, auf dem auch schon vorher mit dem Fluglehrer geflogen wurde, nur jetzt halt einsitzig. Erfahrungsgemäß sind etwa 50 bis 80 Starts im Segelflugzeug notwendig, um das erste Mal allein gen Himmel zu steigen. Diese Zahl ist natürlich individuell verschieden. Jüngere Flugschüler brauchen im Allgemeinen weniger Starts, ältere einige mehr. Der erste Ausbildungsabschnitt endet traditionell mit der A-Prüfung.

Zweiter Ausbildungsabschnitt:
Erlangen fliegerischer Fertigkeiten
Es folgen nun weitere Alleinflüge, bei denen die Kenntnisse gefestigt werden. Parallel dazu erfolgen immer noch Flüge mit dem Fluglehrer, in denen die Anforderungen gesteigert werden. Die Kreis erfolgen nun steiler, es wird der Schnellflug gezeigt, Kreisflüge stationär und wechselnd müssen geübt werden. In diesen Ausbildungsabschnitt fällt auch die Umschulung auf den Einsitzer Ka-8. Abgeschlossen wird dieser Teil mit der B-Prüfung. Zum Erlangen der C-Prüfung wird weiteres Wissen in Theorie und Praxis vermittelt. Im Vordergrund steht dabei das Fliegen im thermischen Aufwind. Weiter wird das Erfliegen von Kompasskursen und Grenzflugzustände demonstriert. Parallel dazu erfolgt jetzt auch schon eine Umschulung auf andere Segelflugzeuge, wie dem Astir. Ein 30-minütiger Alleinflug bildet den Schluss dieses Abschnittes.

Dritter Ausbildungsabschnitt:
Praktische Vorbereitung auf die Luftfahrerscheinprüfung
Den Abschluss der Ausbildung beinhaltet die Vorbereitung auf Überlandflüge. Mit einer navigatorischen und einer meteorologischen Überlandflugeinweisung wird das Fliegen außerhalb der eigenen Flugplatzumgebung gezeigt. Dazu gehören auch noch drei Landungen auf einem fremden Flugplatz. Sind alle diese Dinge erfolgreich und sind auch parallel zur praktischen Ausbildung die theoretischen Kenntnisse in mind. 60 Stunden erlernt worden, steht dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Luftfahrerscheinprüfung nichts mehr im Wege.

Die amtlichen Bestimmungen zur GPL-Ausbildung

(1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind

  • die theoretische Ausbildung,
  • die Flugausbildung,
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.

(2) Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln,

  • Navigation,
  • Meteorologie,
  • Aerodynamik,
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik,
  • Verhalten in besonderen Fallen,
  • menschliches Leistungsvermögen.

(3) Die Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung, davon 15 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug.

(4) In der Flugausbildung nach Absatz 3 müssen enthalten sein
je 60 Starts und Landungen im Segelflug, davon 20 Alleinstarts und Alleinlandungen und drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer,

  • drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird,
  • mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer,
  • die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 Kilometer im Segelflug, (Der Alleinüberlandflug kann durch einen Überlandflug im Segelflug mit Fluglehrer über eine Flugstrecke von mindestens 100 Kilometer ersetzt werden.)
  • eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen.

(5)Die Flugausbildung kann auf Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb, auf Reisemotorseglern jedoch nur mit Fluglehrer, durchgeführt werden.

Was kostet das Fliegen bei uns in Eichstätt?

Sie werden erstaunt sein, wie preiswert das Segelfliegen in Eichstätt ist. Jugendliche und Auszubildende zahlen (Stand 2019) einen Jahresbeitrag von 75,- Euro, Berufstätige 168,- Euro. Die Gebühr für die Benutzung eines Segelflugzeugs richtet sich für Mitglieder nach der geflogenen Zeit:
Der Segelflugstart bis zu einer Dauer von 15 Minuten kostet nur 3,15 Euro. Der Erwerb des Segelflugscheins summiert sich bei uns auf ca. 1.500,- Euro.
Diese geringen Fluggebühren werden nur durch den gemeinsamen Einsatz aller Vereinsmitglieder bei der Unterhaltung des Fluggeräts, der Gebäude und des Fluggeländes gewährleistet.
Papierflieger

Deshalb sind von jedem Mitglied monatlich sechs Arbeitsstunden zu erbringen.
Weitere Informationen über dieses interessante Hobby erfahren Sie bei Flugbetrieb auf unserem Flugplatz.